Bei Ehe- und Erbauseinandersetzungen ist das Konfliktpotential hoch - insbesondere bei vorhandenem Immobilienvermögen. Die Wertvorstellungen liegen oft weit auseinander. Wenn der Immobilienwert rechtliche Relevanz besitzt, der Wert Gegenstand eines Rechtsstreites oder Gerichtsverfahrens ist, wird ein Sachverständigengutachten benötigt, das auch für die Verwendung vor Gericht geeignet ist und Verhandlungssicherheit bietet. Mit einem objektiven, neutralen und nachvollziehbar begründeten Verkehrswertgutachten lässt sich aber oft auch im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

 

Auch im steuerlichen Kontext kommt dem Immobilienwert eine besondere Bedeutung zu. Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer nach einem stark vereinfachten Verfahren. Zum Teil ergeben sich dabei überhöhte Werte, die dem tatsächlichen Verkehrswert nicht entsprechen. Erben können gemäß § 198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die Steuerlast mindern.

 

Eine fundierte, qualifizierte Ermittlung des Markt- bzw. Verkehrswertes ist bei An- oder Verkaufsentscheidungen vor allem dann wichtig, wenn für die Wertfindung wesentliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind wie eingetragene Rechte (beispielsweise ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht), besonderer Sanierungsbedarf vorherrscht, eine Verrentung des Kaufpreises stattfinden soll oder eine Immobilie auf Erbbaurecht erworben wird.

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